23.4464 – Keine Diskriminierung von Neulenkern im Alter von 18 bis 20 Jahren bei der Fahrprüfung
Einreichungsdatum: 21.12.2023 Eingereichter Text Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV) dahingehend zu ändern, dass der Erwerb des Lernfahrausweises (LFA) zwar weiterhin ab 17 Jahren möglich ist, die Prüfung mit Ausnahme der in Art. 6 Abs. 2 VZV verankerten Fälle frühestens mit 18 Jahren absolviert werden […]