Votum vom 27. September 2021
Sehr geehrter Herr Präsident,
geschätzte Frau Bundesrätin,
liebe Kolleginnen und Kollegen
Gerne übernehme ich heute das Votum für die Minderheit Cottier und für die FDP-Liberale Fraktion und lade Sie dazu ein, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Anpassung des Öffentlichkeitsgesetzes einzutreten.
Für uns, die FDP-Liberale Fraktion, ist klar, dass der Staat transparent über sein Handeln informieren und dieses für die breite Öffentlichkeit nachvollziehbar sein muss. Aus diesem Grund herrscht in der Schweiz der Grundsatz, dass amtliche Dokumente öffentlich zugänglich sein sollen. Wir begrüssen dies, denn das schafft beim Bürger und bei der Bürgerin Vertrauen in den Staat.
Wenn der Staat um die Herausgabe bestimmter Dokumente gebeten wird, verursacht dies jedes Mal einen Aufwand. Es ist heute aber so, dass 97 Prozent aller Anfragen kostenlos abgewickelt werden. Das Gesetz sieht zwar vor, dass Gebühren erhoben werden dürfen. Die Praxis zeigt aber, dass dies nur in 3 Prozent aller Fälle getan wird und insgesamt nicht zu wesentlichen Einnahmen führt. Dennoch ist die Gebührenerhebung im Einzelfall wichtig, denn wenn eine Anfrage sehr grosse Aufwände auslöst, ist es nichts anderes als fair, wenn man als Gesuchstellerin oder Gesuchsteller diese Kosten decken muss. Würde im Gesetz festgeschrieben, dass Anfragen grundsätzlich kostenlos bearbeitet werden müssen, könnte dies eine Welle an neuen Begehren auslösen, ohne dass dies einen Mehrwert schaffen würde; es würde im Gegenteil unnötig hohe Aufwände auslösen.
Da bereits heute 97 Prozent der Gesuche kostenlos beantwortet werden, sehen die Minderheit sowie auch die FDP-Liberale Fraktion keinen Handlungsbedarf. Der Bundesrat soll nach wie vor die Kompetenz haben zu entscheiden, ob, ab wann und in welcher Höhe eine Gebühr verlangt werden darf.
Ich lade Sie deshalb ein, die Minderheit zu unterstützen.