Einfache und transparente Regelung im Umgang mit Lobbyisten

Debatte 15.438 s Parlamentarische Initiative. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament

Beratung im Nationalrat am 30. Oktober 2020

Block 1

Sehr geehrte Frau Ratspräsidentin
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat ist am 2. Dezember 2019 auf vorliegendes Geschäft eingetreten. Aus diesem Grund beraten wir heute direkt die Details der Vorlage. Wir tun dies in zwei Blöcken. Im Block 1 sprechen wir über den Zugang zum Parlamentsgebäude. Im Block 2 über Offenlegungspflichten von Ratsmitgliedern.

Die Parlamentarische Initiative vom ehemaligen Ständerat Didier Berberat sieht vier Stossrichtung vor:

  1. Ein Akkreditierungssystem für Lobbyisten.
  2. Ein öffentlich einsehbares Register von Lobbyisten.
  3. Eine Offenlegung der Mandate für Lobbyisten.
  4. Sanktionen bei Verstoss gegen die Regeln.

Die Mehrheit ihrer Staatspolitischen Kommission erfüllt mit der vorliegenden Vorlage die Punkte zwei bis vier. Für die erste Forderung nach einem Akkreditierungssystem hat die Kommission eine Alternative ausgearbeitet, welche praktischer, einfacher und verständlicher ist.

Unbestritten war in der Kommission, dass Personen, welche einen Dauerausweis erhalten, sich in einem öffentlichen Register einzutragen haben. Weiter soll die Verwaltungsdelegation Personen einen Dauerausweis entziehen können, welche die Bestimmungen missachten. Die Kommission des Nationalrates sieht vor, dass Dauerausweise nur noch an zwei Personengruppen ausgestellt werden dürfen: Einerseits an eine/n persönliche/n Mitarbeiter/in und andererseits an ein Familienmitglied. Art. 69abis Abs. 3 des ParlG sieht zudem vor, dass zur Ausstellung eines Dauerausweies keine Geld- und Sachzuwendungen geleistet werden dürfen. Die Minderheit Buffat will diesen Absatz streichen, unterlag in der Kommission mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten.

Ihre Kommission sieht für Lobbyisten neu ausschliesslich Tageszutritte vor. Im Gegensatz zum Ständerat müssen die Tagesgäste aber nicht im Parlamentsgebäude begleitet werden, widerspricht dies doch der heutigen Realität. In Art. 69b Abs. 7 ParlG fordert ihre Staatspolitische Kommission – wie auch schon der Ständerat –  nicht nur die Offenlegung des Arbeitgebers von Lobbyisten, sondern zusätzliche Informationen zu den spezifischen AuftraggeberInnen. Einer Minderheit Buffat will diese Zusatzangaben streichen, unterlag in der Kommission aber mit 18 zu 7 Stimmen. Auch für Tageszutritte soll gelten, dass keine Geld- und Sachzuwendungen geleistet werden dürfen. Eine Minderheit Jauslin unterlag mit 12 zu 11 Stimmen mit der Streichung des Abs. 9 in Art. 69b ParlG.

In der Parlamentsverordnung folgt ihre Kommission den Beschlüssen des Ständerates und hat diese mit Verhaltensregeln ergänzt, welche durch die BesucherInnen des Bundeshaus erfüllt werden sollen. Die Minderheit Buffat will Art. 16abis der ParlVV streichen, unterlag in der Kommission mit 14 zu 11 Stimmen.

Zuletzt beantragt Ihnen ihre Kommission ohne Minderheitsantrag, den Zugang zu den Vorräumen des Parlaments, also inbesondere die Wandelhalle, einzuschränken. Personen ohne Dauerausweis oder Medienakkreditierung sollen keinen Zugang mehr haben. Dies wird in Art. 61 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Nationalrates so festgehalten (Sie finden das in der Vorlage 3).

Ich fasse zusammen: Ihre Kommission will eine einfache und transparente Regelung im Umgang mit Lobbyisten. Mit der Abschaffung der Badges für Lobbyisten reduzieren wir die gegenseitige Abhängigkeit. Durch die Schaffung von einem öffentlichen Register kommen wir dem Wunsch nach mehr Transparenz im Umgang mit Lobbyisten nach. Es ist uns und auch mir persönlich klar, dass wir damit nicht alles regeln können, denn viele Kontakte finden auch ausserhalb des Bundeshauses statt. Nur stellt sich diese Frage nicht im Rahmen dieses Gesetzes, weshalb ich Sie bitte, wenigstens einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen.

Es wurde die Frage gestellt, ob die Kommission ihre Arbeit gemacht hat. Als Kommissionssprecher bejahe ich dies. Wenn man sich fragt: Wer hat sonst noch seine Arbeit gemacht?, dann waren es die Lobbyisten, die fleissig bis gestern spätabends andere Mitglieder des Rates motivieren konnten, mit Einzelanträgen das Konzept durcheinanderzubringen und so versuchen, der Vorlage die Zähne zu ziehen. Kollege Romano hat gesagt, man soll die Übung abbrechen, weil die parlamentarische Initiative sei nicht mehr erfüllt. Ich will Sie daran erinnern, dass wir mit dieser Vorlage drei von vier konkreten Zielen der parlamentarischen Initiative Berberat konkret erfüllen und nur das eine Ziel, eine alternative Lösung, haben. Aber der Kern der Initiative Berberat wird mit dieser Vorlage erfüllt. Und zuletzt, auch aus Sicht der Kommission, ist, das Konzept der Kommission sieht eben vor, dass man weiss: Welche Person kommt wann ins Bundeshaus mit welchem Anliegen? Werden die Einzelanträge angenommen, weiss man dies nicht mehr. Das heisst, es ist ein Verlust an Transparenz. Wer möglichst viel Transparenz will, folgt bitte der Mehrheit der Kommission und lehnt die Minderheiten wie auch dann die Einzelanträge ab, welche wir natürlich nicht in der Kommission noch beraten konnten. Besten Dank.

zum Votum

Block 2

Geschätzte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

Wir kommen im Block 2 nun zu den Offenlegungspflichten von uns Ratsmitgliedern. Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt sämtliche Forderungen in diesem Bereich ab.

Es ist nicht so, dass die Mehrheit der Mitglieder die Ablehnung vollumfänglich inhaltlich begründen. Vielmehr gehören die Anträge nicht in diese Vorlage, da der Initiant Änderungen und neue Regeln im Umgang mit Lobbyisten und Nicht-Parlamentsmitgliedern wollte und einige beantragte Änderungen erst vor Kurzem in diesem Rat debattiert und abgelehnt wurden. Dennoch beziehe ich gerne kurz zu den einzelnen Minderheitsanträgen Stellung.

Die Minderheit Masshardt fordert in Artikel 11 Absatz 1bis des Parlamentsgesetzes eine Offenlegung von Entschädigungen ab einem Entgelt von 12 000 Franken. Die Staatspolitische Kommission lehnte diese Forderung mit 13 zu 11 Stimmen ab. Das Salär eines Parlamentariers tut nichts zur Sache, solange bekannt ist, welchen Mandaten jemand nachgeht. Im schlimmsten Fall hätte eine Offenlegung zur Folge, dass immer weniger Politiker einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Weiter würde diese Offenlegung auch die Kolleginnen und Kollegen der Politiker in den entsprechenden Gremien betreffen, weshalb sich Firmen auch zweimal überlegen würden, ob sie sich eine politisch exponierte Person in ihren Gremien haben wollen.

Die in Artikel 11 Absatz 1ter geforderte Offenlegung der Namen von Spenderinnen und Spendern lehnte Ihre Kommission ebenfalls mit 13 zu 11 Stimmen ab, dies, da diese Frage bereits mehrmals in jüngeren Revisionen des Parlamentsgesetzes diskutiert wurde und eine Offenlegung dem Datenschutz widersprechen würde. Bereits heute können Spenderinnen und Spender, aber auch Politikerinnen und Politiker Transparenz über ihre Finanzen schaffen.

Eine Begrenzung der Höhe von Entschädigungen, wie dies die Minderheit Marti Samira in Artikel 11 Absatz 1quater fordert, lehnte Ihre Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Eine Beschränkung der Einkünfte aus privatwirtschaftlicher Tätigkeit wäre eine nicht legitime Einmischung in private Vertragsverhältnisse.

In der Folge lehnte Ihre Kommission auch ein öffentliches Register über die Reisetätigkeit von Parlamentsmitgliedern ab, und zwar mit 16 zu 8 Stimmen. Hingegen hat sich die Kommission bei 9 zu 9 Stimmen und 5 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten dafür ausgesprochen, dass Parlamentsmitglieder Einladungen zu Reisen nur dann annehmen dürfen, wenn sie die Reisekosten selber bezahlen. Hier geht es nicht um Transparenz, sondern um die Vermeidung von Korruption.

Grundsätzlich ist Ihre Kommission der Ansicht, dass die heute geltenden Transparenzregeln genügend sind. Alle wissen, welche Mandate wir Politikerinnen und Politiker ausüben. Eine weitergehende Transparenz, z. B. in Bezug auf den Lohn oder die Reisetätigkeit, würde keinen Mehrwert schaffen, sondern unser Milizsystem einmal mehr aushöhlen.

Wer das Milizsystem hochhält und kein Berufsparlament will, kann diese Forderungen nicht unterstützen.

zum Votum

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