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23.3065 – Transparenz über die Verwaltungskosten der Sozialversicherungen

Einreichungsdatum: 07.03.2023

Eingereichter Text

Der Vollzug der Gesetze über die AHV und die berufliche Vorsorge sieht bei verschiedenen Akteuren diverse Aufgaben vor. Da die Aufgaben im Vollzug der AHV und der beruflichen Vorsorge sich zum Teil gross unterscheiden, ist ein direkter Vergleich der Kosten nur bedingt sinnvoll. Dennoch werden in politischen Diskussionen oftmals die „Kosten“ der AHV und der beruflichen Vorsorge miteinander verglichen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie wird verwaltungsseitig sichergestellt, dass die AHV-Verwaltungskosten aller Ausgleichskassen komplett für die Berichterstattung erfasst und für die Kommunikation gegen aussen berücksichtigt werden? Welche Kosten werden gegenwärtig in der Berichterstattung des BSV berücksichtigt – und wie ist es zu erklären, dass die volle Kostentransparenz nicht gegeben ist?
  2. Auf welchen Betrag belaufen sich die gesamten Verwaltungskosten für die AHV pro Jahr?
  3. Welche Schritte wurden unternommen, beziehungsweise sind geplant, um die volle Kostentransparenz in der AHV zu erreichen?
  4. Im Wissen, dass die Verwaltungskosten der AHV in der politischen Diskussion immer wieder den Verwaltungskosten der beruflichen Vorsorge gegenübergestellt werden, ist der Bundesrat dahingehend gefordert, diesen Vergleich auf einer vergleichbaren Zahlenbasis zu ermöglichen. Wie wird sichergestellt, dass derartige Vergleiche – wenn sie aufgrund der unterschiedlichen Systeme überhaupt zulässig sind – „wissenschaftlich seriös“ vollzogen werden können, um zu verhindern, dass mit unlauteren Methoden die eine Säule gegen die andere ausgespielt wird?
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