VORSORGE
Die demografische Entwicklung stellt unsere Vorsorgewerke vor grosse Herausforderungen: In der 1. Säule (AHV) stiegen die Bezugsjahre von 13 im Jahr 1948 bei gleichbleibenden 44 Erwerbsjahren auf 23 im Jahr 2019. Dass dies zu einer finanziellen Schieflage führt, ist unbestritten. Obwohl die 2. Säule (BVG) dem Kapitaldeckungsverfahren entsprechen soll, werden jährlich mehrere Milliarden Schweizer Franken von den aktiv Versicherten zu den Rentnern umverteilt. Grund dafür ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz respektive die zu niedrigen Renditen.
Mein Ziel ist es, unsere Vorsorgewerke anhaltend zu sanieren und deren Finanzierung nachhaltig zu sichern.
Die Erhöhung des Rentenalters sowie dessen Koppelung an die Lebenserwartung verhindert unfinanzierte Versprechen in der 1. Säule (AHV) und federt die Senkung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumwandlungssatzes in der 2. Säule (BVG) ab.
Mein Engagement
Der Nationalrat stimmt der Abschaffung der Alterskinderrente mit gleichzeitiger Erhöhung der Ergänzungsleistungen zu.
Wer heute im Pensionsalter Kinder mit Unterstützungspflichten hat, erhält eine AHV-Kinderrente. Dabei gilt: Je höher die AHV-Rente, desto höher die Alterskinderrente. Damit bevorteilt sie Eltern,
24.3067 – Teilbezug von Vorsorgegeldern ermögliche
Einreichungsdatum: 29.02.2024 Eingereichter Text Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um wie bei der Wohneigentumsförderung einen Teilbezug der persönlichen Vorsorgegeldern (Freizügigkeit und Säule 3a)
23-4174 – Für qualitative Gesundheitsnetzwerke zu bezahlbaren Prämien. Lockerung des Vertragszwangs
Einreichungsdatum: 28.09.2023 Eingereichter Text Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes vorzulegen, damit der Vertragszwang gelockert wird. Folgende Bedingungen sollen dabei berücksichtigt werden: Begründung