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Ein parlamentarischer Vorstoss fordert mit Unterstützung aus allen Fraktionen den Ausbau der Arbeitslosenversicherung

Mindestens ein Instrument zur Unterstützung der Wirtschaft in der angelaufenen Corona-Krise ist weitgehend unbestritten: die Entschädigung der Arbeitslosenversicherung (ALV) an Angestellte für Kurzarbeit. Nicht versichert bei der ALV sind Selbständige: Sie sind Unternehmer statt Lohnempfänger, mit entsprechenden Chancen und Risiken. Selbständige könnten ihre eigene Arbeitslosigkeit selber beeinflussen, stellte der Bundesrat einst fest.

Doch es gibt eine grosse Gruppe von Unternehmern, die reguläre ALV-Beiträge zahlen und trotzdem nicht wie normale Angestellte ALV-Gelder erhalten. Die Rede ist hier von Besitzern oder Mitbesitzern einer Aktiengesellschaft oder GmbH, die faktisch Unternehmer sind, formal aber in ihrem eigenen Betrieb angestellt sind und deshalb ALV-Beiträge zahlen müssen. Solche Unternehmer sollten den gleichen sofortigen Entschädigungsanspruch bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit haben wie alle anderen Angestellten, fordert der Zürcher FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt in einer parlamentarischen Initiative. […]

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