«Bei Auf- oder Einzonungen sollen die Gemeinden einen Mindestanteil festlegen können, der für preisgünstige Wohnungen reserviert bleibt.»
Was schmackhaft klingt, birgt grosse Gefahren für Mieter und Vermieter im Kanton Zürich. Diese versuche ich in den nächsten Zeilen aufzuzeigen:
Weniger Anreize, Wohnraum Angebot zu schaffen
Das neue Gesetz, welches aufgrund einer Initiative der SP, welche nun zurückgezogen wurde, entstand, beklagt hohe Mietpreise und will dies mit ihrer Initiative verbessern. Hohe Preise resultieren meistens daher, dass die Nachfrage nach bestimmten Wohnungen das Angebot übersteigt. Andere Effekte wie die dauernde Geldentwertung seien hier nur am Rande erwähnt. Um nun diesen Kostendruck entgegenzuwirken wäre es hilfreich, wenn Private den Wohnraum effizienter nutzen sowie neuen Schaffen. Das Festlegen von Mietpreisen durch den Staat hindert jedoch die Motivation, dies zu tun. Es ist unattraktiv für die Bevölkerung Wohnraum die schaffen, wenn dabei der Staat von Anfang bis Ende seine Finger im Spiel hat und diktiert, was gut und was schlecht ist. Die Folgen von solchen Entwicklungen kann man in Frankreich gut beobachten.
Die Mieten werden steigen
Ein Befürworter der Vorlage wird nun entgegnen, dass der Immobilienbesitzer mit dem anderen Teil seiner Immobilie Geld erwirtschaften kann. Doch genau hier kommt der springende Punkt: Wenn man einen Teil mit durch den Staat verordnete Mietzinsen vermieten muss, so wird man mit dem anderen Teil versuchen, so viel Geld wie möglich zu verwenden. Es entstehen zwar günstige Wohnungen, auf der anderen Seite sind die restlichen Wohnungen umso teurer. Zweiklassengesellschaft?
Bürokratische Meisterübung
Die Gemeinden müssten für jede Ein- oder Aufzonung überlegen, ob sie nun Vorschriften machen wollen. Diese müssten danach periodisch überprüft sowie kontrolliert werden. Zudem müssten Verstösse mit Massnahmen vollzogen werden und Besitzer bei einer Unterbelegung bestraft werden. Ob es wirklich die Kernaufgabe einer Gemeinde ist, solche Tätigkeiten auszuüben? Aufgabe der Gemeinde sowie des Kantons ist es, Bürokratiehürden abzubauen, so dass das Schaffen von Wohnraum vereinfacht und somit automatisch günstiger wird.
Kein Föderalismus
Befürworter haben mir schon entgegnet, dass es ja Sache der Gemeinde und somit föderal ist. Es hat jedoch nichts mit Föderalismus zu tun, wenn man den Behörden die Möglichkeit gibt, die Eigentumsfreiheit ihrer Bürger massiv einzuschränken.
Aus diesen Gründen empfehle ich, am 28. September 2014 NEIN zur PBG Revision zu stimmen.