BILDUNG
Die Schweiz zeichnet sich dank des international angesehenen dualen Bildungssystems durch höchste Qualität und eine ausserordentliche Wettbewerbsfähigkeit aus. Damit das so bleibt, müssen wir die erforderlichen Kompetenzen der Zukunft stärker fördern und dürfen das Niveau nicht länger nach unten nivellieren.
- Volksschule reformieren: Die Volksschule muss die Kinder besser auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten. Dazu gehören insbesondere das unternehmerische Denken und Handeln und die Kompetenzen im Umgang mit der Digitalisierung. Weiter ist die integrative Schule zu modernisieren und die administrative Belastung der Lehrpersonen zu reduzieren, damit sie wieder mehr Zeit zum Unterrichten haben.
- Durchlässigkeit stärken: Das Schweizer Erfolgsmodell basiert auf dem dualen Bildungssystem. Dieses muss sicherstellen, dass man unabhängig von der Herkunft oder der Tätigkeit der Eltern die Chance hat, alles zu erreichen. Die Durchlässigkeit der Berufsbildung, der Fachhochschulen und der Universitäten muss in alle Richtungen gestärkt werden.
- Fachhochschulen stärken: Als Bildungseinrichtungen nahe an der Praxis sind die Fachhochschulen die geeigneten Vermittler des sich rasant weiterentwickelnden Wissens. Sie sollen ihre den Bedürfnissen angepassten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten weiterentwickeln und den Menschen Zugang zum lebenslangen Lernen geben.
Mein Engagement
21.4348 – Auslegeordnung zum „unternehmerischen Denken und Handeln“ in der Schweizer Bildungslandschaft
Einreichungsdatum: 29. November 2021 Eingereichter Text Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDK zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie das unternehmerische Denken
21.3706 – Die Entwicklung und Förderung unternehmerischer Kompetenzen als nationale Strategie
Einreichungsdatum: 15. Juni 2021 Eingereichter Text Die Schweiz ist im Bereich der Innovation weltweit führend. Eine Voraussetzung, diese Position auch in Zukunft zu halten, ist
21.422 – Fit für den Arbeitsmarkt der Zukunft. Lebenslanges Lernen fördern
Einreichungsdatum: 17. März 2021 Eingereichter Text Artikel 33 Absatz 1 litera j. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) wird wie folgt geändert: Von den Einkünften