Arbeitslosenversicherung auch für Unternehmer

erschien am 6. August 2024 im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern

Stellen Sie sich vor, Sie bezahlen in eine Versicherung ein, erhalten im Bedarfsfall aber keine Leistung. Was absurd klingt, ist für Unternehmerinnen und Unternehmer Alltag.

Heute bezahlen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Ehegatten wie alle Arbeitnehmenden jeden Monat in die Arbeitslosenversicherung ein. Im Falle einer Arbeitslosigkeit erhalten sie allerdings erst spät oder gar keine Entschädigung. Diese Situation ist ungerecht und widerspricht dem Gedanken einer Versicherung. 

Deshalb lancierte ich 2020 einen parlamentarischen Vorstoss, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein sollen. Nach vier Jahren parlamentarischer Arbeit zeichnet sich nun ein Erfolg ab: In der vergangenen Sommersession stimmte der Nationalrat dem Gesetzesentwurf zu.

Bundesrat im Widerspruch zu sich selbst

Bis zum Schluss hat sich der Bundesrat gegen eine Gesetzesanpassung gewehrt. Er stellte sich auf den Standpunkt, dass es gar kein Problem gebe. Die Praxis in vielen KMU widerspricht dem:

Muss ein Unternehmer oder eine Unternehmerin Konkurs anmelden, können sie sich in der Regel keinen Lohn mehr ausbezahlen. Allerdings erhalten sie erst dann eine Arbeitslosenentschädigung, wenn sie aus dem Handelsregister ausgetragen sind. Dieser Prozess kann Monate, wenn nicht Jahre dauern. In dieser Zeit erhalten sie keine Entschädigung, obwohl sie vorher monatlich Versicherungsbeiträge bezahlt haben.

Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmer-Ehepaar trennt sich – privat wie auch beruflich. Künftig bezieht eine von beiden Personen also keinen Lohn mehr aus dem Unternehmen, in dem sie zusammengearbeitet hatten. Und obwohl sie keinen Lohn mehr beziehen, obwohl ihr Arbeitsverhältnis gekündigt ist, erhalten sie keine Arbeitslosenentschädigung, bis die Scheidung vollzogen ist. In einer privat schon genügend schwierigen Situation haben sie also keinen Anspruch auf Gelder aus der Arbeitslosenversicherung, obwohl sie in diese einbezahlt haben. 

Darüber hinaus widersprach sich der Bundesrat mit seiner Argumentation selbst. Zu Beginn der Coronapandemie erliess er im Rahmen der Corona-Erwerbsersatzentschädigung Sofortmassnahmen, wodurch Unternehmerinnen und Unternehmer Anspruch auf Entschädigung im Erwerbsausfall erhielten. Damit setzte er kurzfristig auf dem Verordnungsweg um, was heute über meinen Vorstoss über den ordentlichen Gesetzgebungsprozess zur Selbstverständlichkeit gemacht werden soll: Wer in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, soll im Bedarfsfall auch Leistungen erhalten.

Als nächstes geht der Gesetzesentwurf in die zuständige Kommission des Ständerats und danach in den Ständerat. Stimmt auch dieser der Gesetzesänderung zu, legt der Bundesrat das Inkrafttreten fest und Unternehmerinnen und Unternehmer zahlen nicht nur in die Arbeitslosenversicherung ein, sondern erhalten im Falle einer Arbeitslosigkeit auch entsprechende Unterstützungsleistungen.

 Unterstützen Sie das Anliegen? Dann unterzeichnen Sie die Petition «ALV auch für UnternehmerInnen!»: www.alv-auch-fuer-unternehmer.ch

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